DESHALB BRAUCHT MAN EIN GUTACHTEN

In erster Linie soll ein Gutachten den Marktwert einer Immobilie liefern. Für einen beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Grundstücks erhalten Sie mit einem Verkehrswertgutachten nicht nur eine Einschätzung zu dessen Werthaltigkeit, sondern auch Argumente und Belege in einer möglichen Preisverhandlung. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Faktoren den Wert beeinflussen und rechtfertigen, Sie erhalten einen Überblick über den Zustand der Immobilie sowie über erkennbare Schäden und damit eine Grundlage für die Einschätzung erforderlicher Investitionen.



HIER SIND GUTACHTEN SINNVOLL



Die Anlässe für Gutachten sind vielfältig. Beispielsweise kann ich Ihnen in folgenden Fällen mit meiner Expertise helfen:
• beim Ankauf und Verkauf einer Immobilie
• bei Renditeeinschätzung für Investoren und Vermieter
• bei Erbschaftsangelegenheiten (Steuerforderungen, Nachlassbewertung)
• bei Ehescheidungen
• bei (Zwangs-)Versteigerungen
• für Versicherungen (bspw. für die Wertermittlung bei Versicherungsabschluss oder für die Anpassung einer bestehenden Police)
• bei der Beleihung von Grundstücken oder Immobilien
• für Vermögensangelegenheiten (bspw. die Veräußerung von Vermögensanteilen oder der Finanzierung von Liegenschaften)
In allen diesen Fällen ist eine Bewertung des Besitzes sinnvoll und ratsam. In einigen dieser Fälle ist es sogar aus rechtlichen Gründen erforderlich.
Abseits der reinen Wertermittlung ist die Schadensermittlung ein wichtiger Gutachtengrund. Eine Bewertung bewahrt Sie an dieser Stelle vor unangenehmen Überraschungen. So kann ich mit dem Gutachten sichtbare Bauschäden und Baumängel oder einen Schädlingsbefall ermitteln und bewerten. All das bewahrt Sie vor unliebsamen Überraschungen.
Es ist unsere Aufgabe, Ihre Anforderungen termingerecht und flexibel zu erfüllen.